2. Der Disziplinarbeklagte vertrat in diesem Verfahren die Interessen der B.________ AG. D.________, eine ehemalige Mitarbeiterin der B.________ AG, hatte aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die B.________ AG erstattet und wurde am 20. August 2013 im Rahmen eines protokollierten Gesprächs angehört. In seinem Schreiben vom 18. Dezember 2013 forderte der Disziplinarbeklagte D.________ auf, sich schriftlich "vorbehaltlos und in aller Form von [ihren] eigenen protokollierten Aussagen vom 20. August 2013 [zu] distanzieren und diese [zu] widerrufen"