4. Zu eröffnen: - dem Disziplinarbeklagten durch Publikation des Dispositivs im Amtsblatt und Zustellung des begründeten Entscheids mit eingeschriebener und gewöhnlicher Post; Mitzuteilen gem. Art. 32 Abs. 2 KAG: - B.________ - Fürsprecher G.________ - Rechtsanwalt K.________. Mitzuteilen im Dispositiv - sämtlichen kantonalen Aufsichtsbehörden über die Rechtsanwälte; - dem bernischen Anwaltsverband BAV. Bern, 30. Oktober 2014 Im Namen der Anwaltsaufsichtsbehörde (Ausfertigung vom 5. November 2014) Die Präsidentin: