c) Der Klient L.________ versuchte ebenfalls während längerer Zeit erfolglos, von dem von ihm in mehreren Angelegenheiten beauftragten Disziplinarbeklagten Auskunft über deren Stand zu erhalten. Bereits am 19.4.2013 gelangte der in der Folge beauftragte Rechtsanwalt K.________ schriftlich an den Disziplinarbeklagten, um ihm die Mandatsauflösung mitzuteilen, und ersuchte ihn um Zustellung der Akten.