b) Der Klient H.________ versuchte offenbar bereits im Verlaufe des Jahres 2013 und jedenfalls anfangs 2014, von dem von ihm im Jahre 2011 beauftragten Disziplinarbeklagten über den Stand der Angelegenheit (Schadenersatzforderung gegenüber I.________) orientiert zu werden. Seine schriftlichen und telefonischen Anfragen wurden nicht beantwortet. Nachdem er das Mandat im Februar 2014 gekündigt und einen neuen Anwalt beauftragt hatte, ersuchten sowohl H.________ wie sein neuer Anwalt mehrmals erfolglos um Übersendung der gesamten Akten.