Es ist offensichtlich, dass A.________ diese Pflicht seit geraumer Zeit in schwerwiegender Weise verletzt. Die drei der Anwaltsaufsichtsbehörde vorliegenden Anzeigen sowie die von ihr im Rahmen des Disziplinarverfahrens gemachten eigenen Erfahrungen ergeben ein einheitliches Bild: Telefonanrufe werden zwar von einer Person entgegengenommen, jedoch erfolgt kein Rückruf. Schriftliche Mitteilungen werden nicht beantwortet und eingeschriebene Sendungen seit einiger Zeit nicht mehr abgeholt.