2. Mit Verfügung vom 17.6.2014 vereinigte die Präsidentin die Verfahren Nr. AA 14 5 und Nr. AA 14 78 und eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen A.________ wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes vom 23.6.2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA; SR 935.61). Der Disziplinarbeklagte wurde zur Einreichung einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen innert 21 Tagen ab Erhalt der Eröffnungsverfügung aufgefordert.