Die zivil- und strafrechtlichen Ansprüche des Klienten gegen A.________ wurden ausdrücklich vorbehalten. b) Mit Schreiben vom 15.7.2014 wurde A.________ auch von dieser Anzeige in Kenntnis gesetzt und um eine kurze Stellungnahme ersucht. Das eingeschriebene Schreiben wurde von A.________ nicht abgeholt, weshalb es ihm am 14.8.2014 nochmals mit gewöhnlicher Post zugestellt wurde. A.________ hat darauf nicht reagiert. 2. Mit Verfügung vom 17.6.2014 vereinigte die Präsidentin die Verfahren Nr. AA 14 5 und Nr. AA 14 78 und eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen A.______