Der Telefondienst, welcher die Telefonate für die Kanzlei A.________ führt, habe zwar die unzähligen telefonischen Nachfragen entgegengenommen und einen Rückruf versprochen. A.________ habe es aber bis zum Anzeigedatum nicht für nötig gehalten, den Anzeigenden in irgendeiner Form zu kontaktieren. Auch eine neuerliche schriftliche Anfrage des Anzeigenden vom 20.8.2013 sei unbeantwortet geblieben. Weitere telefonische Kontaktversuche im Jahre 2014 seien ebenfalls erfolglos geblieben. Die zivil- und strafrechtlichen Ansprüche des Klienten gegen A.