___ Auskunft zu erteilen. L.________ könne sich infolge eines am 21.12.2008 erlittenen Hirnschlages an die meisten Angelegenheiten, welche vorher passierten, nicht mehr erinnern. Der Anzeigende (K.________) habe A.________ am 19.4.2013 erstmals schriftlich kontaktiert. Sowohl vor wie nach diesem Schreiben seien eine Vielzahl telefonischer Kontaktversuche gemacht worden, leider allesamt erfolglos. Der Telefondienst, welcher die Telefonate für die Kanzlei A.________ führt, habe zwar die unzähligen telefonischen Nachfragen entgegengenommen und einen Rückruf versprochen.