_ vereinbart, dass dieser die Ratenzahlungen des Schuldners N.________ über sein Klientengeldkonto einkassiere und alsdann mit L.________ abrechne. Trotz wiederholter Aufforderungen sei bis zum Anzeigedatum jede Information seitens von A.________ unterblieben. Der Mandant sei im Ungewissen, ob der Schuldner N.________ Zahlungen geleistet habe, gegebenenfalls in welcher Höhe diese geleistet worden sind. Der Rechtsvertreter N.________ sei aufgrund des Berufsgeheimnisses nicht in der Lage gewesen, K.________ Auskunft zu erteilen.