ein Rechtsöffnungsverfahren eingeleitet worden sei oder nicht. Überdies befinde sich das Original der Schuldanerkennung trotz wiederholter Aufforderung zur Herausgabe noch im Besitz von A.________. Mit dem Rechtsvertreter eines weiteren Schuldners des Mandanten, N.________, habe A.________ in den Jahren 2010 und 2011 offenbar Vergleichsverhandlungen geführt, die zum Abschluss eines Vergleichs geführt hätten, in welchem N.________ sich zur ratenweisen Rückzahlung verpflichtet habe. L.________ habe mit A.________ vereinbart, dass dieser die Ratenzahlungen des Schuldners N.___