_ gewandt. 3 Zum einen habe L.________ eine Zivilforderung gegen M.________ gehabt, für die dieser eine Schuldanerkennung unterzeichnet hatte. A.________ sei mit dem Inkasso beauftragt worden, nachdem der Mandant M.________ für den offenen Teilbetrag betrieben habe. Trotz mehrmaliger Nachfragen bei A.________ sei nicht in Erfahrung zu bringen gewesen, ob gegen M.________ ein Rechtsöffnungsverfahren eingeleitet worden sei oder nicht.