von Amtes wegen zu verpflichten, das gesamte Klientendossier innert nützlicher Frist herauszugeben. b) Hinsichtlich des letztgenannten Begehrens wurde der Anzeiger an den zuständigen Zivilrichter verwiesen. A.________ wurde mit Schreiben vom 22.5.2014 auch von der vorliegenden Anzeige in Kenntnis gesetzt und um eine kurze Stellungnahme ersucht. Er hat auf diese Aufforderung nicht reagiert.