In der Folge sei der Unterzeichnende (Fürsprecher G.________) mit der Schadensliquidation betr. das Unfallereignis vom 8.9.2009 beauftragt worden. Mit Schreiben vom 18.3.2014 (LSI) sei r A.________ ein weiteres Mal aufgefordert worden, das gesamte Klientendossier auszuhändigen. Dieses Schreiben habe A.________ bei der Post nicht abgeholt. Die Eröffnung eines allfälligen Disziplinarverfahrens gegen A.________ stellt der Anzeiger in das Ermessen der Anwaltsaufsichtsbehörde; diese wird zudem ersucht, A.________ von Amtes wegen zu verpflichten, das gesamte Klientendossier innert nützlicher Frist herauszugeben.