Die Kontaktnahme sei jedoch gescheitert; A.________ sei weder schriftlich noch telefonisch zu erreichen gewesen. Im Frühjahr 2014 habe H.________ das Mandat mit A.________ gekündigt und diesen mit Schreiben vom 17.2.2014 aufgefordert, die gesamten Akten dem neu beauftragten Anwalt, J.________ zukommen zu lassen. Dieser habe A.________ seinerseits telefonisch und schriftlich um Herausgabe der Akten gebeten. Darauf sei ebenfalls keine Reaktion aufseiten von A.________ erfolgt. In der Folge sei der Unterzeichnende (Fürsprecher G.______