Weitere Interventionen bei der I.________ und eine eigentliche Bearbeitung des Schadenfalls seien den vorliegenden Akten, welche Fürsprecher G.________ unter anderem bei der I.________ bezogen habe, nicht zu entnehmen. Damit bestehe die Befürchtung, dass die Bearbeitung des Schadenfalls seines Mandanten verschleppt und die Einholung weiterer Verjährungseinredeverzichts-Erklärungen unterlassen wurde. Sein Mandant habe unzählige Male versucht, A.________ zu erreichen und sich über den Sachstand zu erkundigen. Die Kontaktnahme sei jedoch gescheitert;