d) Auf Aufforderung hin präzisierte die Anzeigerin mit Schreiben vom 22.4.2014, dass im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall vom 30.12.2012 auf einer Baustelle in F.________ (Ort), bei welchem ein Temporärmitarbeiter tödlich verletzt wurde, A.________ noch am selben Tag mit der Vertretung des Temporärmitarbeiters in dem gegen diesen eingeleiteten Strafverfahren beauftragt worden sei. Damit der Beschuldigte durch einen neuen Rechtsanwalt gehörig vertreten werden könne, seien sie (B.________ AG) dringend auf die Herausgabe der Akten durch A.________ angewiesen.