a) Mit Anzeige vom 7.1.2014 meldete die B.________ AG, sie versuche im Zusammenhang mit der Mandatierung von A.________ seit Monaten mit ihrem Vertreter in einer Strafrechtsangelegenheit telefonisch sowie per E-mail Kontakt aufzunehmen. Mit E-mail vom 15.11.2013 habe C.________ mitgeteilt, dass A.________ krankheitshalber büroabwesend sei und seine E-mails nur einmal wöchentlich von ihm (C.________) gelesen würden. Telefonisch habe C.________ erklärt, dass er als Student bei A.________ arbeite und einmal in der Woche die nötigsten administrativen Arbeiten erledige.