1. Dem Disziplinarbeklagten wird wegen der mittelschweren Verletzung seiner Pflicht zur Führung des amtlichen Pflichtmandats im Sinne von Art. 12 Bst. g BGFA ein Verweis erteilt. 2. Die Kosten dieses Verfahrens in der Höhe von Fr. 1‘500.00 werden dem Disziplinarbeklagten zur Zahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Disziplinarbeklagten 4. Dem Anzeiger wird die Art der Erledigung des Verfahrens mit separatem Schreiben mitgeteilt (Art. 32 Abs. 2 KAG). Bern, 23. Juni 2014 Im Namen der Anwaltsaufsichtsbehörde (Ausfertigung vom 25. Juni 2014) Die Präsidentin: