10 das berufliche Vorleben des Anwalts. Das Verschulden bemisst sich nach objektivem Massstab. Voraussetzung ist, dass der Anwalt die durchschnittliche Sorgfalt vermissen liess, die in guten Treuen verlangt werden darf und muss33. Die Schwere der Sanktion hat sich überdies an ihrem Zweck zu orientieren; dieser besteht neben der Wahrung der Disziplin innerhalb des Berufsstandes insbesondere darin, den fehlbaren Anwalt zu einem in Zukunft standeskonformen Verhalten zu veranlassen34.