8 schwerdeverfahren in der Höhe von ca. Fr. 10'000.00 sowie den Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'500.00 würde bezahlen müssen. In der E-Mail des Disziplinarbeklagten vom 8. November 2012 an den Anzeiger erkundigte er sich nach den Vorschlägen des Anzeigers hinsichtlich der Bezahlung seines Honorars und bat um eine erste Zahlung: „I would really appreciate if You could make a first payment by the end of this year.“