Für das Jahr 2011 seien ihm 32.7 Stunden zu Fr. 220.00 vergütet worden, weshalb er den Anzeiger bat, die Differenz von insg. Fr. 5'886.00 zu überweisen. Weiter seien seit dem 1. Januar 2012 bis „heute“ (d.h. 27. August 2012) weitere 69.3 Stunden angelaufen, weshalb ihm der Anzeiger weitere Fr. 12'474.00 schulde. Die Berechnung zeigt, dass er damit wiederum die Differenz zwischen den von der Bundesanwaltschaft zu bezahlenden Fr. 220.00 und den angeblich vereinbarten Fr. 400.00 geltend machte.