Der Anspruch des Anwalts auf volle Entschädigung im Falle eines Freispruchs der beschuldigten Person richtet sich denn auch nicht gegen die beschuldigte Person sondern allenfalls gegen den Staat24. Es liegt am Bund beziehungsweise an den Kantonen, ob sie im Fall des Freispruchs den Anwalt mit den Tarifen der privaten Verteidiger entschädigen wollen oder nicht25.