134 StPO jedoch beantragen, dass ihr eine andere amtliche Verteidigung beigeordnet wird oder kann auf eigene Kosten eine Wahlverteidigung beiziehen. Solange ein Verteidigerwechsel nicht bewilligt und eine Wahlverteidigung nicht beigezogen wird, hat der eingesetzte amtliche Verteidiger sein Mandat unter Einhaltung der Berufspflichten zu erfüllen10.