Der Anzeiger selber teilte in der E-Mail vom 11. November 2012 mit, er könne frühestens im Januar/Februar 2013 in Bern sein. In der E-Mail vom 21. Januar 2013 schliesslich nannte der Disziplinarbeklagte, wenn auch in anderem Zusammenhang, explizit das Datum der Schlusseinvernahme vom 4. Februar 2013. Aus der Formulierung: „In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung, ob wir uns am Sonntag, dem 3. Februar 2013 wie beabsichtigt (…)treffen (…)“ geht hervor, dass man schon zuvor über die konkreten Daten gesprochen hatte.