Er bat seinen ehemaligen Klienten auch, Termine anzugeben, an welchen er nicht in Bern sein könne. Am 9. November 2012 sandte der Disziplinarbeklagte dem Anzeiger eine E-Mail und ein Schreiben der Bundesanwaltschaft. Der Inhalt des Schreibens ist zwar nicht bekannt, aus der E-Mail geht aber hervor, dass die Schlusseinvernahme wohl auf den 11./12. Dezember 2012 angesetzt worden war. Der Anzeiger selber teilte in der E-Mail vom 11. November 2012 mit, er könne frühestens im Januar/Februar 2013 in Bern sein.