Disziplinarverfahren sind auch bei Verfahren vor Bundesbehörden Angelegenheit der Kantone. Bundesbehörden sind verpflichtet, Vorfälle, welche die Berufsregeln verletzen könnten, an die Aufsichtsbehörde des Kantons zu melden, in welchem der betreffende Anwalt registriert ist (Art. 15 Abs. 2 BGFA)3. III. Materielle Würdigung