Er habe dies jedoch verneint und auch nie zu dieser Befürchtung Anlass gegeben. Er habe die Diskussion damit beendet und gesagt, dass man allenfalls bei Fallabschluss wieder über den Ausgleich der Differenz würde reden können. Er habe sich dann im Dezember 2011 wieder bei seinem damaligen Klienten gemeldet und ihm mitgeteilt, dass er gerne auf das Angebot zurück kommen würde, wonach der Anzeiger bereit sei, pro aufgewendete Stunde im 2011 Fr. 180.00 zu bezahlen. Der Anzeiger habe die Anfrage nicht beantwortet, woraus der Disziplinarbeklagte geschlossen habe, das Angebot würde nicht mehr bestehen.