- Schliesslich wirft der Anzeiger dem Disziplinarbeklagten aufgrund „de son comportement“ mangelnde Unabhängigkeit von der Bundesanwaltschaft vor. 1 Verfügung der Bundesstaatsanwaltschaft vom 24. März 2011, Anzeigebeilage 1. 2 Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 25. Juli 2013, BM 13 6104. 2 4. Mit Schreiben vom 21. März 2013 setzte die Präsidentin der Anwaltsaufsichtsbehörde B.________ Frist zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.