Diese Stellungnahme – gemeint ist offensichtlich eine schriftliche Beurteilung der rechtlichen Situation samt einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen – hat der Disziplinarbeklagte schliesslich nie abgegeben, weshalb es Mitte September 2012 zum Mandatsentzug kam. Vom ersten Ersuchen der Anzeigerin um Erhalt eines Zwischenberichts vom 21. September 2010 bis zum Mandatsentzug sind somit zwei Jahre verstrichen. Auch unter gebührender Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich offensichtlich um einen komplexen Fall handelte (internationales Verhältnis, Gerichtsstandsfrage), stellt eine Verzögerung von zwei Jahren eine unverhältnismässig lange Dauer dar.