Hauptsächlich aus gesundheitlichen Gründen sei es mehrmals zu längeren Unterbrüchen gekommen, was der Klientschaft nicht bzw. ungenügend kommuniziert worden sei. Weiter weist der Disziplinarbeklagte darauf hin, dass auch seitens der Anzeigerin mehrmals während jeweils mehreren Monaten keine Kontakte oder Nachfragen erfolgten (z.B. Januar bis Juli 2011 und Januar bis September 2012) und ein Mandatsentzug ohne weiteres viel früher möglich und wohl auch angezeigt gewesen wäre. Im Oktober 2012 habe er sich wegen einer akuten Aortendissektion notfallmässig einer schweren, lebensgefährlichen Operation unterziehen müssen.