5. Der Disziplinarbeklagte anerkennt in seiner Stellungnahme vom 30. September 2013 die Ausführungen der Anzeigerin und bedauert die bei der Bearbeitung des Mandats eingetretenen Verzögerungen. Er macht allerdings geltend, es sei nicht so, dass er gar nicht aktiv geworden sei. Gemäss seinem Timesheet (Beilage 1) habe sein Aufwand über 40 Stunden betragen. Hauptsächlich aus gesundheitlichen Gründen sei es mehrmals zu längeren Unterbrüchen gekommen, was der Klientschaft nicht bzw. ungenügend kommuniziert worden sei.