2. Mit Schreiben vom 1. Juli 2013 setzte die Präsidentin der Anwaltsaufsichtsbehörde dem Disziplinarbeklagten Frist zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme bis zum 23. Juli 2013. Wegen beruflicher Überlastung beantragte der Disziplinarbeklagte mehrere Fristverlängerungen, die ihm gewährt wurden. Die Stellungnahme erfolgte am 30. September 2013. 3. Mit Schreiben vom 1. Juli 2013 erläuterte Gerichtsschreiberin Spielmann im Namen der Anwaltsaufsichtsbehörde der Anzeigerin kurz die Funktion und die Handlungsmög-