Auch ein auf den 14. Dezember 2011 festgelegter Besprechungstermin sei von ihm kurzfristig abgesagt worden. Schliesslich sei die Stellungnahme auch Ende Januar 2012 noch nicht vorgelegen. In der Folge habe die Anzeigerin dem Disziplinarbeklagten das Mandat am 14. September 2012 entzogen und ihn aufgefordert, über den geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 6‘000.00 abzurechnen, was trotz Ermahnungen vom 20. September 2012, Dezember 2012 und Februar 2013 nicht geschehen sei.