Auf die erneute schriftliche Anfrage über den Stand der Dinge und Bitte um ein persönliches Gespräch vom 20. Juni 2011 habe der Disziplinarbeklagte am 27. Juni 2011 geantwortet und erklärt, er habe wegen eines krankheitsbedingten Ausfalls nicht früher auf die diversen Anfragen reagieren können, gleichzeitig habe er versprochen, bis Mitte Juli 2011 eine endgültige Stellungnahme zu verfassen. Diese sich selbst gesetzte Frist habe der Disziplinarbeklagte durch Mitteilung vom 12. Juli 2011 auf Mitte August 2011 verlängert.