4. Mit Verfügung vom 12.12.2013 eröffnete die Präsidentin der Anwaltsaufsichtsbehörde ein Disziplinarverfahren gegen Fürsprecher A.________ wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA und/oder Art. 13 BGFA und lud den Disziplinarbeklagten ein, eine ausführliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen einzureichen. Im Hinblick auf die Frage einer möglichen Verletzung der Treuepflicht (Art. 12 lit. a BGFA) wurde der Disziplinarbeklagte insbesondere eingeladen, sich dazu zu äussern, ob das Arrestgesuch während laufendem Mandat gegen den Klienten eingereicht wurde.