__ auf eine Mandatsniederlegung verzichtet und den Mandanten zur zweiten Schlichtungsverhandlung begleitet. Bis zu jenem Zeitpunkt (10.1.2013) habe der Klient bereits Fr. 15'262.50 erhalten und anlässlich der Schlichtungsverhandlung habe sich der ehemalige Arbeitgeber zu einer zusätzlichen Zahlung von Fr. 20'000.— in 3 Raten verpflichtet. Ohne Wissen von Fürsprecher A.________ habe B.________ die Gegenpartei dann aber angewiesen, die erste Teilzahlung von Fr. 10'000.— ihm direkt zu überweisen, was erfolgt sei.