A.________ Disziplinarbeklagter Gegenstand Disziplinarverfahren Regeste: Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 13 BGFA) Verletzung der Berufsregeln durch Einreichung eines Arrestgesuches gegen einen ehemaligen Klienten, wobei in der Begründung des Gesuchs dem Berufsgeheimnis unterstellte Sachverhalte gegenüber dem zuständigen Arrestgericht offengelegt wurden. Erwägungen: