3 von 2 Jahren, sowie einer Verbindungsbusse von CHF 5'600.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen, bestraft worden. 6. Mit Verfügung vom 15.7.2013 wurde das vorliegende Disziplinarverfahren wieder aufgenommen und dem Disziplinarbeklagten nochmals Gelegenheit gegeben, seine bisherigen Stellungnahmen zu ergänzen.