Daraufhin war das Strafverfahren vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland hängig. Eine Hauptverhandlung war auf 8. Juli 2013 angesetzt, wurde jedoch mit Verfügung vom 8. Juli 2013 abgesetzt, nachdem der Strafbefehl BM 2012 20333 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19.7.2012 zufolge Rückzugs der Einsprache (s. Beilage 2 zur Eingabe von A.________ vom 28.8.2013) in Rechtskraft erwachsen war. A.________ ist somit rechtskräftig wegen Anstiftung zur versuchten Begünstigung schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je CHF 280.00, ausmachend CHF 19'600.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit