Das Gespräch sei während der Autofahrt zu einem Termin getätigt, der Entscheid nicht genau durchdacht, im beruflichen Übereifer und unter Zeitdruck eine wohl illegale Handlung begangen worden. A.________ beteuerte, aus dem Fehler gelernt zu haben. In prozessualer Hinsicht beantragte er die Sistierung des Disziplinarverfahrens bis zur rechtskräftigen Beurteilung der Strafsache.