Diese doch recht komplexe Materie sei ihm vor dem Studium der Aufsätze von E. Omlin und W. Wohlers (Grenzen der Wahrung von Parteiinteressen) nicht „direkt bewusst“ gewesen. Die Warnung vor der Haussuchung sei ein unüberlegter und unausgewogener Schritt gewesen, um F.________, die einen gewissen Druck auf ihn ausgeübt und die Mandatsführung bemängelt habe, die kompromisslose Interessenwahrung von C.________ aufzuzeigen. Das Gespräch sei während der Autofahrt zu einem Termin getätigt, der Entscheid nicht genau durchdacht, im beruflichen Übereifer und unter Zeitdruck eine wohl illegale Handlung begangen worden.