Um 10:18:30 Uhr habe A.________ mit seinem Mobiltelefon auf das Mobiltelefon der Lebenspartnerin seines Klienten, F.________, angerufen und sie informiert, dass die Polizei noch am selben Tag die Schuhe ihres Partners abzuholen beabsichtige. Der Anwalt habe F.________ geraten, die Schuhe resp. Stiefel, welche C.________ bei seinen Einbrüchen mutmasslich getragen hatte, zu verstecken, und ihr verschiedene Ratschläge erteilt, welche Verstecke geeignet sein könnten, um das Auffinden durch die Polizei zu verhindern.