__ am Morgen des 14.6.2012 telefonisch A.________ kontaktiert und darum gebeten, ihr im Namen seines Klienten das Einverständnis zur Sicherstellung von dessen Schuhen in der Wohnung in E.________ (Ort) zu geben, dies allenfalls nach entsprechender Rücksprache mit dem Klienten, der sich in Untersuchungshaft befand. A.________ soll geantwortet haben, er müsse dazu nicht noch seinen Klienten fragen, das gehe so in Ordnung, zumal C.________ ja schliesslich „alles auf den Tisch legen wolle“. Hierauf habe die Staatsanwältin dem Anwalt um 09:30 Uhr eine Einverständniserklärung zur Unterzeichnung gefaxt. Um 10:18:30 Uhr habe A.___