Der genannte Anwalt sei in einem bei der Staatsanwaltschaft Oberland geführten Verfahren gegen C.________ wegen Brandstiftung, Einbruchdiebstählen etc. als amtlicher Verteidiger eingesetzt worden. Die mit der Untersuchung befasste Staatsanwältin D.________ habe beabsichtigt, bei bekannten, aber bisher ungeklärt gebliebenen Einbruchdiebstählen mittels Schuhsohlen-Vergleich zu überprüfen, ob diese Delikte dem Beschuldigten C.________ zugeordnet werden können. Im Sinne einer milderen Massnahme als einer Haussuchung habe Staatsanwältin D.________ am Morgen des 14.6.2012 telefonisch A.__