Regeste: Führung eines Mandats mit verpönten Mitteln (Art. 12 lit. a BGFA) Aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung des Anwalts wegen Anstiftung zu versuchter Begünstigung erstattete die Staatsanwaltschaft Meldung. Das Verhalten des Rechtsanwaltes stellte ebenfalls eine Berufsregelverletzung dar. Der Disziplinarbeklagte hatte – in Kenntnis eines drohenden Schuhsohlen-Vergleichs – die Partnerin seines beschuldigten Mandanten telefonisch informiert, dass die Polizei die vermutungsweise bei einem Einbruch getragenen Schuhe abzuholen gedenke und die Partnerin aufgefordert, diese Schuhe zu verstecken. Erwägungen: