Seite 10 Das Obergericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde von - K- wird der Rekursentscheid des Departements Inneres und Sicherheit vom 11. Mai 2023 aufgehoben und die Kantonspolizei von Appenzell Ausserrhoden angewiesen, die Gesuche des Beschwerdeführers vom 4. Mai 2021 , 30. September 2021 und 1. Oktober 2021 weiter zu behandeln. 2. Für das Beschwerdeverfahren wird eine Entscheidgebühr von Fr. 1'500.-- festgesetzt, welche auf die Staatskasse genommen wird.