Seite 5 2. August 2022: Der Ratschlag des UA G- . seine Verantwortung als Inhaber der Waffenhandelsbewilligung und Inhaber der Einzelunternehmung " " bewusst wahrzunehmen, habe bisher im Kanton St. Gallen noch zu keinem Entzug der Waffenhandelsbewilligung geführt. Deshalb frage es sich, weshalb man diesen ausserkantonalen behördlichen Ratschlag nun dem Beschwerdeführer als Waffenbesitzer im Kanton Appenzell Ausserrhoden als Selbst- und Fremdgefährdung i.S.v. Art. 8 Abs. 2 lit. c WG anlasten wolle.