Als Datum des Entscheids ist dabei der Einfachheit halber der 16.04.2017 zu betrachten, sodass für den Monat April die Hälfte des vorstehend berechneten monatlichen Unterhalts, also CHF 105.00 Barunterhalt, CHF 700.00 Betreuungsunterhalt sowie CHF 270.00 Kinderzulagen (insgesamt CHF 1'075.00) geschuldet sind. Ob und in welchem Umfang der Gesuchsgegner allenfalls noch ab einem früheren Zeitpunkt Unterhaltszahlungen zu erbringen hat, ist im Rahmen des Endentscheids zu beurteilen. 5. Kosten- und Entschädigungsfolgen