Wohnkosten: Die Mietkosten der Gesuchstellerin belaufen sich auf CHF 600.0029, jene des Gesuchsgegners sind – mangels anderer Angaben – auf CHF 1'100.00 festzu- setzen30. Sodann sind die Mietkosten nach der Methode "der kleinen und grossen Köpfe" auf die im Haushalt lebenden Personen aufzuteilen31. Der Anteil eines Erwachsenen an den Kosten ist nach dieser Methode dabei doppelt so gross wie jener eines Kindes32. Der Anteil der Eltern beträgt damit 2/3, jener des Kindes 1/3. Die anrechenbaren Mietauslagen der Gesuchstellerin betragen folglich CHF 400.00, jene des Gesuchsgegners CHF 733.00. Der Kostenanteil von C__